Information - Öffentliches Vergnügen
Wer ein öffentliches Vergnügen veranstalten will, muss dieses eine Woche vorher bei der Gemeinde schriftlich anzeigen (gemäß Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz).
Zuständiger Sachbearbeiter: Herr Sperlich (Zi.-Nr. 16)
- Öffentlich heißt: die gesamte Bevölkerung hat Zugang.
- Keine Vergnügen sind: religiöse, künstlerische und wissenschaftliche Veranstaltungen
(z. B. Vorträge, Theateraufführungen, Basare).
- Anzeigeformular auf der Homepage (http://www.gemeinde-michelau.de/) der Gemeinde, unter:
Rathaus - Formulare und dort unter Ordnungswesen.
- Kostenpflichtige Erlaubnis mit Auflagen und Bedingungen ergehen:
- wenn die Wochenfrist nicht gewahrt wird (gem. Art. 19 Abs. 3
LStVG)
- wenn sicherheitsrechtliche Probleme gesehen werden
- Untersagung der Veranstaltung:
wenn die sicherheitsrechtlichen Probleme durch Auflagen nicht beseitigt werden können.
- Werden keine sicherheitsrechtlichen Probleme gesehen:
formloses Schreiben an den Veranstalter, in dem dieser auf seine ureigensten Aufgaben
hingewiesen wird.
- Evtl. sind weitere Erlaubnisse / Genehmigungen erforderlich; z. B.:
- bei Ausschank von Alkohol (soweit nicht die Veranstaltung in eigenen
Räumen abgehalten wird, für die eine gaststättenrechtliche Dauerkonzession besteht):
- gaststättenrechtliche Gestattung
- Mit Antragstellung ist eine Getränkepreisliste vorzulegen.
- Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder verkaufen, müssen eine
Bescheinigung/Belehrung im Sinne der §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetzes
erhalten haben.
Zuständiger Sachbearbeiter: Herr Meier (Zi.-Nr. 4)
- bei Benutzung von gemeindlichen Räumen:
- Nutzungsgenehmigung
Zuständiger Sachbearbeiter: Herr Trier (Zi.-Nr. 3)
- bei Abhaltung einer Lotterie /Ausspielung / Verlosung:
- eine Genehmigung nach dem Glückspielwesen
Zuständiger Sachbearbeiter: Herr Sperlich (Zi.-Nr. 16)
-bei Veranstaltungen im Freien und Bierzelten
- eine Ausnahmegenehmigung nach der Verordnung über die Sperrzeit der Gemeinde
(siehe Homepage der Gemeinde unter Rathaus - Satzungen/Verordnungen)
Zuständiger Sachbearbeiter: Herr Meier (Zi.-Nr. 4)





