Information zu Veranstaltungen

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Aus gegebenem Anlass gibt die Gemeindeverwaltung folgendes zu geplanten Veranstaltungen bekannt:

 

Wer ein öffentliches Vergnügen veranstalten will, muss dies mindestens eine Woche vorher bei der Gemeinde schriftlich (gemäß Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz) mit einem entsprechenden Antrag anzeigen.

 

 

Bei Ausschank von Alkohol während einer Veranstaltung (soweit keine gaststättenrechtliche Dauerkonzession besteht) muss zusätzlich ein Antrag auf vorübergehende gaststättenrechtliche Gestattung unter Vorlage einer Getränkepreisliste ebenfalls mindestens eine Woche vorher bei der Gemeinde anzeigen.

Sollten gemeindliche Räume benötigt werden, bedarf es noch einer Nutzungsgenehmigung.

 

 

Bei Abhalten einer Lotterie/Ausspielung/Verlosung bedarf es einer Genehmigung nach dem Glücksspielgesetz. 

Wer eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen möchte, muss dies mindestens 6 Wochen

(über die Sommerferienzeit mindestens 12 Wochen) vor der geplanten Veranstaltung schriftlich

bei der Gemeinde beantragen.

Alle nötigen Anträge dazu finden Sie auf der gemeindlichen Homepage.