1. Die Benutzung des Kleinspielfeldes wird beschränkt auf Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
2. Das Kleinspielfeld darf nur zu den nachfolgenden Zeiten genutzt werden:
- an Werktagen von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Die Benutzung an Sonn- und Feiertagen ist verboten.
Wir bitten alle Besucher des Fußballkleinspielfeldes, die ausgehängte Benutzungsordnung (siehe Download am Ende der Seite) zu beachten.