Fußballkleinspielfeld

am Anger

 

1. Die Benutzung des Kleinspielfeldes wird beschränkt auf Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

2. Das Kleinspielfeld darf nur zu den nachfolgenden Zeiten genutzt werden:

 

 - an Werktagen           von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr

 

Die Benutzung an Sonn- und Feiertagen ist verboten.

 

Wir bitten alle Besucher des Fußballkleinspielfeldes, die ausgehängte Benutzungsordnung (siehe Download am Ende der Seite) zu beachten.

 

 

 

 

 

Fussballkleinspielfeld am Anger

 

 

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