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Bitte beachten:
- Das Feuer muss mindestens 7 Tage vorher bei der Gemeinde angezeigt werden! (Bei Nichteinhaltung der 7-Tage-Frist hat die Kosten eines evtl. verursachten Feuerwehreinsatzes der Antragsteller zu tragen)
- Der Anmelder hat während des Abbrennens des Feuers telefonisch erreichbar zu sein.
- Die Feuerstelle muss ständig unter Aufsicht gehalten werden.
- Es können in einem Antrag max. 3 Tage beantragt werden
Mit gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Anrede
Herr| Frau
Melder: Name
Vorname
Strasse / Nr.
PLZ / Ort
Handy-Nr.
Ort des Abbrennens (FlNr., Gemarkung, Lage)
Datum und Uhrzeit des Abbrennens (von - bis)
Art (z.B. Baumfällabfälle, Johannisfeuer etc.)
Ich habe die rechtlichen Hinweise zum Abbrennen von offenen Feuern im Download gelesen
E-Mail
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