Antrag auf Straßensperrung oder Nutzung von öffentlichem Verkehrsgrund

Bitte beachten

Bake Vollsperrung

Die Gemeinde Michelau i.OFr. weißt darauf hin, dass alle Anträge im Zusammenhang mit einer Nutzung von öffentlichem Verkehrsgrund (z.B. bei Straßensperrungen wegen einer privaten Baustelle, Anlieferung von Baumaterial, etc., oder das Aufstellen einer Mulde/eines Containers) mindestens 14 Tage vor geplanten Beginn der Maßnahme zur Prüfung in der Gemeindeverwaltung, anhand des unten aufgeführten Formulares, einzureichen sind. Spätere Eingänge können nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden!

 

Zudem informieren wir hiermit, dass künfitg nur Anträge auf Nutzung von öffentlichem Verkehrsgrund genehmigt werden können, bei denen keinerlei Möglichkeit auf Inanspruchnahme des eigenen Grundstückes besteht. 

 

Grundvoraussetzung für den Erhalt einer Verkehrsrechtlichen Erlaubnis ist die Benennung eines verantwortlichen Bauleiters, der jederzeit Zugriff auf die Arbeitsstelle vor Ort hat, über ausreichende Entscheidungsvollmachten verfügt sowie der deutschen Sprache mächtig ist. Außerdem muss er die erforderlichen Fachkenntnisse nach dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) nachweisen.