Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Am 22.07.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Michelau i.OFr. den Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Ost I“ in der Fassung vom 15.07.2026 nebst Begründung gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, diesen Entwurf zusammen mit seiner Begründung öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Ziel und Zweck der Planung sowie räumlicher Geltungsbereich
Ziel der Planänderung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Seniorenwohngemeinschaft durch die exsos GmbH (Erfurt) an der Ahornstraße, um dem demographischen Wandel und dem Bedarf an seniorengerechtem Wohnraum zu begegnen. Im Zuge dieser Änderung wird zudem die Geh- und Radwegeverbindung zum Sportzentrum und zur Mainfeldhalle verbessert.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet beiderseits der Ahornstraße, wird für dieses Vorhaben im östlichen Bereich erweitert und erstreckt sich auf die Grundstücke mit den Flurnummern 581, 581/2 und 581/3 der Gemarkung Michelau i.OFr. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt:

Dauer der Veröffentlichung und Einsichtnahme
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen (Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Anhang) sind in der Zeit
vom 28.07.2026 bis einschließlich 04.09.2026
im Internet auf den folgenden Webseiten elektronisch veröffentlicht und für jedermann einsehbar:
- Auf der Homepage der Gemeinde Michelau i.OFr. unter:
https://www.gemeinde-michelau.de/amtliche-bekanntmachungen
- Im zentralen Landesportal für Bauleitplanung in Bayern unter:
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/
Zusätzlich liegen die Unterlagen als andere, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in Papierform im Rathaus der Gemeinde Michelau i.OFr., Zimmer-Nr. 2.02, Rathausplatz 1, 96247 Michelau i.OFr. während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo./Mi./Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Di./Do. 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Mo. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Mi. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) öffentlich aus.
Dauer der Verfügbarkeit umweltbezogener Informationen
Da das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird, wird von einer Umweltprüfung abgesehen. Umweltbezogene Informationen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB liegen nicht vor.
Verfahrenshinweis zum beschleunigten Verfahren
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Maßnahme der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Ein Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB nicht erforderlich. Die Belange des Artenschutzes wurden vollumfänglich berücksichtigt.
Hinweise zur Abgabe von Stellungnahmen
Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch (z. B. per E-Mail) bzw. schriftlich übermittelt oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB), wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Ost I“ nicht von Bedeutung ist.
Hinweise zum Datenschutz:
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass mit der Abgabe einer Stellungnahme personenbezogene Daten (wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc.) im Rahmen des Bauleitplanverfahrens verarbeitet werden. Gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchst. c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) werden die Daten für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Michelau i.OFr., den 27.07.2026
Gemeinde Michelau i.OFr.
Andreas Robisch
Erster Bürgermeister


