Bekanntmachung: Achte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

Satzungsänderung

Entsprechend Art. 24 Abs. 2 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) wird bekannt gemacht, dass die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Marktzeuln-Michelau in der Sitzung am 09. Dezember 2024 eine Änderungssatzung beschlossen hat.

Die Satzungsänderung beinhaltet eine Preiserhöhung der bisherigen Einleitungsgebühr für Abwasser von 2,87 €/m³ auf 3,67 €/m³.

 

Die hierzu ausgefertigte achte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 10.12.2024 wurde im Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels lfd.Nr. 12 vom 20.12.2024, Seite 102, veröffentlicht. Mit dieser Veröffentlichung treten die Änderungssatzung und damit die neuen Beiträge am 01. Januar 2025 in Kraft.

 

Die Satzungsunterlagen einschließlich Änderungssatzung können während der allgemeinen Dienst- und Geschäftsstunden beim Abwasserzweckverband Marktzeuln-Michelau (Rathaus der Gemeinde Michelau i.OFr.) Rathausplatz 1, 96247 Michelau i.OFr., Zimmer Nr. 2.02, eingesehen werden. Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

 

Untenstehend steht diese zum Download zur Verfügung.

 

 

 

 

Michelau i.OFr., den 20.12.2024

Jochen Weber, Erster Bürgermeister