Der Gemeinderat der Gemeinde Michelau i.OFr. hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 die Hebesatzsatzung für die Grundsteuer A und B und die Hebesatzsatzung für die Gewerbesteuer beschlossen.
Mit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung treten die Hebesatzsatzungen rückwirkend mit dem 1. Januar 2025 in Kraft und stehen unten im Download zur Verfügung.