Der Gemeinderat der Gemeinde Michelau i.OFr. hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2026 den Neuerlass der Verordnung über die Sperrzeit der Gemeinde Michelau i.OFr. beschlossen.
Die bisherige Verordnung über die Sperrzeit der Gemeinde Michelau i.OFr. vom 31.03.2005 ist mit Ablauf der nach Art. 50 Abs. 2 Satz 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG festgelegten Geltungsdauer von 20 Jahren, automatisch außer Kraft getreten. Die neuerlassene Verordnung über die Sperrzeit der Gemeinde Michelau i.OFr. vom 26. Februar 2026 tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die neuerlassene Verordnung über die Sperrzeit der Gemeinde Michelau i.OFr. liegt in der Verwaltung der Gemeinde Michelau i.OFr., 96247 Michelau i.OFr., Rathausplatz 1, Zimmer-Nr. 2.02, zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Michelau i.OFr., den 26. Februar 2026
Gemeinde Michelau i.OFr.
Jochen Weber
Erster Bürgermeister


