Der Gemeinderat der Gemeinde Michelau i.OFr. hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2026 den Neuerlass der Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung – HundeVO) beschlossen.
Die bisherige Hundehaltungsverordnung der Gemeinde Michelau i.OFr. vom 01.03.1997 ist mit Ablauf der nach Art. 50 Abs. 2 Satz 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG festgelegten Geltungsdauer von 20 Jahren, automatisch außer Kraft getreten. Die neuerlassene Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung – HundeVO) vom 22. Januar 2026 tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die neuerlassene Hundehaltungsverordnung liegt in der Verwaltung der Gemeinde Michelau i.OFr., 96247 Michelau i.OFr., Rathausplatz 1, Zimmer-Nr. 2.02, zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Michelau i.OFr., den 22.01.2026
Gemeinde Michelau i.OFr.
Jochen Weber
Erster Bürgermeister


