Bekanntmachung: Neuerlass der Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung – HundeVO)

der Gemeinde Michelau i.OFr.

Der Gemeinderat der Gemeinde Michelau i.OFr. hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2026 den Neuerlass der Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung – HundeVO) beschlossen.

 

Die bisherige Hundehaltungsverordnung der Gemeinde Michelau i.OFr. vom 01.03.1997 ist mit Ablauf der nach Art. 50 Abs. 2 Satz 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG festgelegten Geltungsdauer von 20 Jahren, automatisch außer Kraft getreten. Die neuerlassene Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung – HundeVO) vom 22. Januar 2026 tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Die neuerlassene Hundehaltungsverordnung liegt in der Verwaltung der Gemeinde Michelau i.OFr., 96247 Michelau i.OFr., Rathausplatz 1, Zimmer-Nr. 2.02, zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.

 

Michelau i.OFr., den 22.01.2026

Gemeinde Michelau i.OFr.

 

 

 

Jochen Weber

Erster Bürgermeister