Die Gemeinde Michelau i.OFr. beabsichtigt, das ehemalige Schulgebäude in der Erhard-Vogel-Straße 7, 96247 Michelau i.OFr., Ortsteil Schwürbitz (Flurstück Nr. 96, Gemarkung Schwürbitz) im Wege eines öffentlichen Bieterverfahrens mit Konzeptkomponente zu veräußern.
Nach dem Umzug der Grundschule wird das Gebäude für gemeindliche Zwecke nicht mehr benötigt und soll einer nachhaltigen Nachnutzung zugeführt werden.
Informationen zum Objekt:
- Ehemaliges Schulgebäude
- Baujahr 1911 – Anbauten 1962
- Grundstücksgröße 1.601 m²
- Wohn-/ Nutzfläche 1.248 m²
- Heizung: Ölheizung
- Ausweisung im Flächennutzungsplan: Mischgebiet (MI)
Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten zum Stichtag 07.04.2026 weist einen Verkehrswert i.H.v. 632.138 € aus. Das Verkehrswertgutachten kann nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel: 09571/97070) im Rathaus der Gemeinde Michelau i.OFr. eingesehen werden.
Art des Verfahrens:
Die Veräußerung erfolgt im Rahmen eines öffentlichen, strukturierten und freibleibenden Bieterverfahrens mit Konzeptkomponente. Neben der Höhe des Kaufpreisangebots wird insbesondere die städtebauliche und soziale Qualität des eingereichten Nutzungskonzeptes bewertet. Ziel ist eine nachhaltige, gemeinde- und ortsteilverträgliche Entwicklung des Ortsteils Schwürbitz. Ein Rechtsanspruch auf Zuschlagserteilung besteht nicht.
Mindestgebot:
Das Mindestgebot wird auf den Gutachterwert von 632.138 € festgesetzt. Gebote unterhalb dieses Mindestgebots sind rechtlich unzulässig und werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Gebotsfrist
Die Gebotsfrist beträgt 8 Wochen ab dem Tag der Veröffentlichung.
Die Frist endet am Mittwoch, den 02.09.2026, um 12:00 Uhr (Ausschlussfrist). Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang der vollständigen Unterlagen bei der Gemeinde Michelau i.OFr. innerhalb dieser Frist.
Einzureichende Unterlagen
Das Gebot muss zwingend folgende Unterlagen enthalten:
- Schriftliches Kaufpreisangebot (in Euro)
- Schlüssiges, schriftliches Nutzungskonzept für das Gebäude
- Vollständige Angaben zum Bieter / Investor
- Aktueller Finanzierungsnachweis eines deutschen Kreditinstituts bzw. ein geeigneter Bonitätsnachweis
Unvollständige Angebote sowie reine Spekulationsgebote ohne entsprechenden Nutzungsnachweis werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Bewertung der Angebote
Die Auswertung und spätere Zuschlagserteilung durch den Gemeinderat erfolgen nach einer gewichteten Bewertungsmatrix anhand folgender Kriterien:
- 60 % Kaufpreisangebot (Höhe des finanziellen Gebots)
- 40 % Qualität des Nutzungskonzeptes (städtebauliche und soziale Qualität)
Bei der Beurteilung des Nutzungskonzeptes werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:
- Nachhaltige und langfristige Nutzung des Areals
- Beitrag zur Belebung und Stärkung des Gemeindeteils Schwürbitz
- Städtebauliche und soziale Verträglichkeit
- Umsetzbarkeit und Realisierungswahrscheinlichkeit
Erwünschte Nutzungen
Insbesondere erwünscht sind dörflich verträgliche Konzepte wie:
- Barrierefreies Wohnen / Seniorenwohnen
- Arztpraxen / Medizinisches Versorgungszentrum
- Physiotherapie und sonstige Gesundheitsdienstleistungen
- Nicht störendes Gewerbe und Dienstleistungen
- Büro- und Praxisnutzungen
- Sonstige mit dem Charakter eines Mischgebietes (MI) verträgliche Nutzungen
Ausgeschlossene Nutzungen
Ausgeschlossen sind Nutzungen, die dem Gebietscharakter widersprechen, insbesondere:
- Vergnügungsstätten, Spielhallen und Wettbüros
- Logistik- und Speditionsbetriebe
- Lautes, störendes oder umweltschädliches Gewerbe
Vertragsbedingungen
Der spätere notarielle Kaufvertrag wird zur Absicherung der Interessen der Gemeinde vertragliche Regelungen enthalten. Hierzu gehören insbesondere:
- Die Verpflichtung zur fristgerechten Umsetzung des eingereichten Nutzungskonzeptes.
- Eine Sanierungsverpflichtung innerhalb einer angemessenen, vertraglich definierten Frist.
- Die Absicherung dieser Pflichten durch eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Gemeinde Michelau i.OFr. für den Fall der Nichteinhaltung oder des reinen Spekulationsweiterverkaufs.
Besichtigung und Einsichtnahme
Eine Besichtigung des Objekts sowie die Einsichtnahme in das Verkehrswertgutachten sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Terminvereinbarungen erfolgen über die Gemeindeverwaltung Michelau i.OFr. unter der Telefonnummer 09571/97070.
Angebotsabgabe
Die Angebote sind in einem verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag mit der deutlichen Aufschrift: „Bieterverfahren ehemaliges Schulgebäude Schwürbitz – BITTE NICHT ÖFFNEN –“
bis zum Ende der Gebotsfrist an folgende Anschrift zu richten:
Gemeinde Michelau i.OFr.
Rathausplatz 1
96247 Michelau i.OFr.
Alternativ kann die persönliche Abgabe durch Einwurf in den Hausbriefkasten des Rathauses oder persönlich während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der tatsächliche Besitzstand der Gemeinde bei Fristablauf (Leerung des Briefkastens erfolgt um 12:00 Uhr).
Hinweise
Die Ausschreibung erfolgt freibleibend. Die Gemeinde Michelau i.OFr. ist nicht verpflichtet, an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich durch ausdrücklichen Beschluss des Gemeinderates nach Auswertung sämtlicher Angebote in einer gesonderten, nichtöffentlichen Sitzung. Die Gemeinde behält sich vor, das Verfahren jederzeit aufzuheben, zu ändern oder einzelne Angebote aus sachlichen Gründen vom Verfahren auszuschließen. Kosten, die den Bietern im Rahmen des Verfahrens oder bei der Konzepterstellung entstehen, werden von der Gemeinde nicht erstattet.
Michelau i.OFr., den 08.07.2026
Gemeinde Michelau i.OFr.
Andreas Robisch
Erster Bürgermeister

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