Die Gemeinde Michelau i.OFr. beabsichtigt, das in ihrem Eigentum stehende Mietshaus in der Eichendorffstraße 2, 96247 Michelau i.OFr., (Grundstück FlNr. 1005, Gemarkung Michelau i.OFr.) im Wege eines öffentlichen, bedingungsfreien Höchstbieterverfahrens zu veräußern.
Informationen zum Objekt:
- Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten
- Grundstücksgröße: 937 m²
- Gesamtwohnfläche: ca. 270 m²
- Drei Wohnungen mit jeweils ca. 66 m² Wohnfläche
- Eine Wohnung mit ca. 72 m² Wohnfläche
- Doppelgarage
- Nebengebäude
- Zwei Wohnungen derzeit vermietet
- Zwei Wohnungen infolge eines Wasserschadens derzeit nicht bewohnbar; teilweise bereits bis auf den Rohbau zurückgebaute Badezimmer
- Grundlegende Bausubstanz einschließlich des erneuerten Dachstuhls in gutem Zustand; Modernisierungs- und Sanierungsbedarf vorhanden
Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte des Landkreises Lichtenfels (Wertermittlungsstichtag: 17.11.2025; Ausfertigungsdatum: 30.06.2026) weist einen Verkehrswert in Höhe von 243.000,00 € aus.
Das Verkehrswertgutachten kann nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 09571/9707-22) im Rathaus der Gemeinde Michelau i.OFr. eingesehen werden.
Art des Verfahrens
Die Veräußerung erfolgt im Rahmen eines öffentlichen, bedingungsfreien und freibleibenden Höchstbieterverfahrens.
Maßgebliches Zuschlagskriterium ist ausschließlich die Höhe des angebotenen Kaufpreises. Ein Rechtsanspruch auf Zuschlagserteilung besteht nicht.
Mindestgebot
Das Mindestgebot wird auf den gutachterlich festgestellten Verkehrswert von 243.000,00 € festgesetzt. Gebote unterhalb dieses Mindestgebots sind unzulässig und werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Gebotsfrist
Die Gebotsfrist beträgt 8 Wochen ab dem Tag der Veröffentlichung.
Die Frist endet am Mittwoch, den 23. September 2026, um 12:00 Uhr (Ausschlussfrist).
Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang der vollständigen Unterlagen bei der Gemeinde Michelau i.OFr. innerhalb dieser Frist.
Einzureichende Unterlagen
Das Gebot muss zwingend folgende Unterlagen enthalten:
- Schriftliches Kaufpreisangebot (in Euro)
- Vollständige Angaben zum Bieter
- Aktueller Finanzierungsnachweis eines deutschen Kreditinstituts oder ein geeigneterBonitätsnachweis
Unvollständige Angebote oder Gebote unterhalb des Mindestgebots werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Bewertung der Angebote
Die Auswertung der Angebote erfolgt ausschließlich nach der Höhe des angebotenen Kaufpreises.
Voraussetzung ist, dass sämtliche formellen Anforderungen erfüllt sind und das Mindestgebot erreicht oder überschritten wird. Die endgültige Entscheidung über die Veräußerung sowie die Zuschlagserteilung trifft der Gemeinderat in einer gesonderten nichtöffentlichen Sitzung.
Besichtigung und Einsichtnahme
Eine Besichtigung des Objekts sowie die Einsichtnahme in das Verkehrswertgutachten sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Terminvereinbarungen erfolgen über die Gemeindeverwaltung Michelau i.OFr. unter der Telefonnummer 09571/9707-22.
Angebotsabgabe
Die Angebote sind in einem verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag mit der deutlichen Aufschrift „Bieterverfahren Mietshaus Eichendorffstraße 2 – BITTE NICHT ÖFFNEN –“
bis zum Ende der Gebotsfrist an folgende Anschrift zu richten:
Gemeinde Michelau i.OFr.
Rathausplatz 1
96247 Michelau i.OFr.
Alternativ kann die persönliche Abgabe durch Einwurf in den Hausbriefkasten des Rathauses oder persönlich während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der tatsächliche Besitzstand der Gemeinde bei Fristablauf (Leerung des Briefkastens erfolgt um 12:00 Uhr).
Hinweise
Die Ausschreibung erfolgt freibleibend. Die Gemeinde Michelau i.OFr. ist nicht verpflichtet, an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich durch ausdrücklichen Beschluss des Gemeinderates nach Auswertung sämtlicher fristgerecht eingegangener Angebote in einer gesonderten nichtöffentlichen Sitzung. Die Gemeinde behält sich vor, das Verfahren jederzeit aufzuheben, zu ändern oder von einer Veräußerung abzusehen. Kosten, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme am Verfahren entstehen, werden von der Gemeinde nicht erstattet.
Michelau i.OFr., den 29.07.2026
Gemeinde Michelau i.OFr.
Andreas Robisch
Erster Bürgermeister

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