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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Beschreibung

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

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Stand: 14.03.2023

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Gerd Bergmann 09571 9707-18 E.04 
Stephan Meier 09571 9707-22 2.03 


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