Neuerlass der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung)

der Gemeinde Michelau i.OFr.

Der Gemeinderat der Gemeinde Michelau i.OFr. hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2025 den Neuerlass der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung der Gemeinde Michelau i.OFr. (Stellplatzsatzung) beschlossen.

 

Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung der Gemeinde Michelau i.OFr. (Stellplatzsatzung) vom 26. Juni 2025 tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Mit dem In-Kraft-Treten dieser Satzung tritt die Stellplatzsatzung vom 17. März 2022 außer Kraft. Die neue Satzung regelt weiterhin, wie die Vorgängersatzung, die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, jedoch im Wesentlichen mit geänderten Obergrenzen für die festgelegte Anzahl der Stellplätze.

 

Die neuerlassene Stellplatzsatzung liegt in der Verwaltung der Gemeinde Michelau i.OFr., 96247 Michelau i.OFr., Rathausplatz 1, Zimmer-Nr. 2.02, zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Ebenso kann die Bekanntmachung mit der Neufassung auf der Homepage der Gemeinde Michelau i.OFr. unter: https://www.gemeinde-michelau.de/Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

 

Michelau i.OFr., den 26.06.2025

Gemeinde Michelau i.OFr.

 

Jochen Weber, Erster Bürgermeister