Bekanntmachung Vollzug des Wasserrechts

Vollzug des Wasserrechts;
Einleiten von Niederschlagswasser aus den Baugebieten „Ost I, II und IV“, „Nord V und VI“ und „Nord-Ost I und II“ in den Mühlbach zum Main;
Antrag auf Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für den Abwasserzweckverband
Marktzeuln-Michelau (AZV)

Der AZV beantragte die Neuerteilung der gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG bzgl. der im Betreff genannten Einleitung von Niederschlagswasser. Die Baugebiete werden im Trennsystem entwässert und das anfallende Niederschlagswasser soll in den Mühlbach zum Main eingeleitet werden.

Nachdem die Einleitungsstelle auf dem Gebiet der Gemeinde Michelau i.OFr. liegt, wurde die Gemeinde seitens des Landratsamtes Lichtenfels gebeten, das erforderliche Anhörungsverfahren (Öffentlichkeitsbeteiligung) in der Gemeinde Michelau i.OFr., mit Auslegung der Planunterlagen, durchzuführen.

 

Das Vorhaben wird hiermit gemäß Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) ortsüblich bekannt gemacht.

 

Hierbei wird auf Folgendes hingewiesen:

 

  1. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 25. März 2024 bis einschl. 25. April 2024 im Rathaus der Gemeinde Michelau i.OFr., Rathausplatz 1, 96247 Michelau i.OFr., Sekretariat, Zimmer Nr. 2.02, innerhalb der allgemeinen Dienst- und Geschäftsstunden, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

 

  1. Einwendungen gegen das Vorhaben können entweder bei der Gemeinde Michelau i.OFr.,

         Rathausplatz 1, 96247 Michelau i.OFr., Zimmer Nr. 2.02, oder beim Landratsamt Lichtenfels,

         Kronacher Straße 30, 96215 Lichtenfels, bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift von Jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, erhoben werden.

 

  1. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen
    privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

  1. Findet ein Erörterungstermin statt, kann bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden. Verspätete Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.

 

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass
  2. a) Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können und
  3. b) die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

         wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

 

 

Der Erläuterungsbericht zum Antrag sowie die Übersicht stehen zum Download zur Verfügung.

Die vollumfänglichen Unterlagen zum Antrag liegen in der Gemeinde Michelau i.OFr. zur Einsicht aus.