Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Michelau i.OFr.

(bei Abwasserbeseitigung ist der Abwasserzweckverband Marktzeuln-Michelau zuständig)

Unter "Weiterführende Links" können Sie die Satzungen und Verordnungen der Gemeinde auf Ihren PC herunterladen.

 

Die Gemeinde Michelau i.OFr. hat keine Lärmschutzverordnung erlassen. Diesbezüglich sind damit die Bestimmungen der Geräte und Lärmschutzverordnung - 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BlmSchV) - maßgeblich.

32. Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV)