Geburtstagsbesuche bzw. Gratulationen zu Ehejubiläen

durch den Bürgermeister

Nicht nur aus Tradition, sondern vor allem aus persönlichem Wunsch, ist es mir ein wichtiges Anliegen, unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger zu ihrem Ehrentag gratulieren zu dürfen und natürlich auch die Ehejubiläen entsprechend würdigen zu können.

 

Persönlich gratuliert wird:

 

  • Ab dem 80. Geburtstag (alle fünf Jahre)
  • Ab dem 100. Geburtstag jährlich
  • Zum 50. Ehejubiläum
  • Zum 60. Ehejubiläum
  • Zum 65. Ehejubiläum

 

Es wäre mir eine große Ehre und Freude, wenn Sie sich persönlich bei uns melden würden und sich einen Gratulationsbesuch durch den Bürgermeister wünschen.

 

So läuft es ab:

Ist ein Besuch gewünscht, bitten wir mindestens eine Woche vor dem Ereignistag, hinsichtlich der Planung, im Sekretariat der Gemeindeverwaltung (09571/9707-0) Bescheid zu geben.

 

Jochen Weber

Erster Bürgermeister

Gemeinde Michelau i.OFr.