Der Gemeinderat der Gemeinde Michelau i.OFr. hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2025 den Neuerlass der Gebührensatzung für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Michelau i.OFr. beschlossen.
Die Gebührensatzung für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Michelau i.OFr. tritt am 01. Januar 2026 in Kraft. Mit dem In-Kraft-Treten dieser Satzung tritt die Gebührensatzung für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Michelau i.OFr. vom 21.12.1990 außer Kraft.
Die neuerlassene Gebührensatzung für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen liegt in der Verwaltung der Gemeinde Michelau i.OFr., 96247 Michelau i.OFr., Rathausplatz 1, Zimmer-Nr. 2.02, zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Michelau i.OFr., den 18.12.2025
Gemeinde Michelau i.OFr.
Jochen Weber
Erster Bürgermeister


