Der Gemeinderat der Gemeinde Michelau i.OFr. hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2025 die sechste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Hallenbadsatzung der Gemeinde Michelau i.OFr. beschlossen.
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft und liegt in der Verwaltung der Gemeinde Michelau i.OFr., 96247 Michelau i.OFr., Rathausplatz 1, Zimmer Nr. 2.02, zur Einsichtnahme aus.
Michelau i.OFr., den 18.12.2025
Gemeinde Michelau i.OFr.
Jochen Weber
Erster Bürgermeister


