Die Gemeinde Michelau i.OFr. bietet seit 27.08.2025 zur Aufnahme des digitalen Lichtbildes das von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellte Aufnahmesystem PointID® an.
Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie ihr digitales Lichtbild direkt bei der Passbehörde der Gemeinde im Zuge der Ausweisbeantragung anfertigen lassen möchten oder eine Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code) von einem zertifizierten Dienstleister mitbringen. Regulär ausgedruckte Passbilder können ab sofort von der Behörde nicht mehr angenommen werden.
Seit 1. Mai 2025 sind bedeutende Neuerungen im deutschen Pass- und Ausweiswesen in Kraft getreten. Bei der Beantragung von Personalausweisen, vorläufigen Personalausweisen, Reisepässen und vorläufigen Reisepässen sind nun ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Ziel dieser neuen Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Antragsprozess zu vereinfachen.
Die Einhaltung der internationalen Bestimmungen für die Biometrie von Lichtbildern ist besonders wichtig, um eine sichere und schnelle Identifizierung zu ermöglichen. Bürgerinnen und Bürger sollen Unannehmlichkeiten, insbesondere bei Grenzkontrollen, erspart werden. Die Umstellung auf digitale Lichtbilder ermöglicht zudem eine medienbruchfreie und sichere Übermittlung im Rahmen der Ausweisbeantragung an die zuständige Passbehörde.