Hinweise zum Lärmschutz

im Gemeindegebiet Michelau i.OFr.

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In Michelau i.OFr. sind die Bestimmungen der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes maßgeblich. Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) vom 29. August 2002 finden Sie hier

 

 

 

Zum Wohle der Allgemeinheit wird um entsprechende gegenseitige Rücksichtnahme und um Beachtung der geltenden Vorschriften bzgl. der Ruhezeiten sowie der Sonn- und Feiertagsregelungen gebeten.

 

In diesem Zusammenhang wird auf Art. 12 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) hingewiesen, wo es u.a. verboten ist, lärm- oder abgaserzeugende Motoren unnötig laufen zu lassen.

Das Bayerische Immissionsschutzgesetz finden Sie hier